Einschulung
Beginn der Schulpflicht 2025/26:
- Jedes im Vorjahr zurückgestellte Kind
- Regulär:
- Kind, das bis zum 30.06.2025 sechs Jahre alt wird (geb. bis 30.06.2019)
- Einschulungskorridor:
- Kind, das zwischen dem 01.07.2025 und 30.09.2025 sechs Jahre alt wird (geb. 01.07.2019 bis 30.09.2019)
- durchläuft ebenso das Anmelde- und Einschulungsverfahren
- Beratung der Eltern und Empfehlung durch die Schule
- Schriftliche Elternentscheidung bis spätestens 11.04.2025
- Erfolgt keine fristgerechte Erklärung der Eltern, ist das Kind schulpflichtig
- Vorzeitige Einschulung auf Antrag:
- Kind, das zwischen dem 01.10.2025 und 31.12.2025 sechs Jahre alt wird (geb. von 01.10.2019 bis 31.12.2019)
- Kind, das ab dem 01.01.2026 sechs Jahre alt wird (geb. ab 01.01.2020) mit schulpsychologischem Gutachten
Zurückstellung auf Antrag:
- Wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann
- Rücksprache mit Schulleitung
- Anmelde- und Einschulungsverfahren muss durchlaufen werden
- Entscheidung durch die Schulleitung
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INFORMATIONSVERANSTALTUNG für Eltern der Schulanfänger:
SCHULEINSCHREIBUNG: