Grundschule Hartkirchen

Einschulung

Beginn der Schulpflicht 2025/26:

  • Jedes im Vorjahr zurückgestellte Kind
  • Regulär:  
    • Kind, das bis zum 30.06.2025 sechs Jahre alt wird (geb. bis 30.06.2019)
  • Einschulungskorridor:
    • Kind, das zwischen dem 01.07.2025 und 30.09.2025 sechs Jahre alt wird (geb. 01.07.2019 bis 30.09.2019)
    • durchläuft ebenso das Anmelde- und Einschulungsverfahren
    • Beratung der Eltern und Empfehlung durch die Schule
    • Schriftliche Elternentscheidung bis spätestens 11.04.2025
    • Erfolgt keine fristgerechte Erklärung der Eltern, ist das Kind schulpflichtig                                                                              
  • Vorzeitige Einschulung auf Antrag:
    • Kind, das zwischen dem 01.10.2025 und 31.12.2025 sechs Jahre alt wird (geb. von 01.10.2019 bis 31.12.2019)
    • Kind, das ab dem 01.01.2026 sechs Jahre alt wird (geb. ab 01.01.2020) mit schulpsychologischem Gutachten

Zurückstellung auf Antrag:

  • Wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann
  • Rücksprache mit Schulleitung
  • Anmelde- und Einschulungsverfahren muss durchlaufen werden
  • Entscheidung durch die Schulleitung                                                                    

INFORMATIONSVERANSTALTUNG für Eltern der Schulanfänger:

SCHULEINSCHREIBUNG: